FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen:
Wer kann sich testen lassen?
Alle Bürger mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die symptomfrei sind. Sollten Sie Symptome haben, die auf eine Coronainfektion hinweisen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre(n) Hausarzt/ärztin. Minderjährige Personen können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten getestet werden.
Ist der Test kostenlos?
Nur für folgende Personengruppen ist der Test kostenlos:
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. (Ausweis)
- Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnten. (Ärztliches Attest oder ähnliches, alles im Original)
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben. (unbekannter Nachweis)
- Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist. (Positiver Erstbefund ab 5 Tagen nach Symptomen)
- Personen die in folgenden Einrichtungen gegenwärtig behandelt, betreut, gepflegt werden oder untergebracht sind oder diese besuchen möchten:
- Krankenhäuser
- Einrichtungen für ambulantes Operieren
- Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
- Dialyseeinrichtungen
- Tageskliniken
- Entbindungseinrichtungen
- Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Punkten a. bis f. genannten Einrichtungen vergleichbar sind, sowie voll und teilstationäre Einrichtungen und Einrichtungen der Wiedereingliederung. (unbekannter Nachweis)
Dies gilt nicht für das Personal dieser Einrichtungen, denn dieses hat nur das Anrecht auf eine Testung nach dem Einrichtungsbezogenem Testkonzept über die Refinanzierung des Pflegerettungsschirms. Da uns die Konzepte der Einrichtungen nicht vorliegen und wir diese weder kontrollieren noch über den Pflegerettungsschirm abrechnen können, sind „Testungen im Rahmen des Einrichtungsbezogenem Testkonzept" nicht möglich.
- Berechtigte von Leistungen nach der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. (unbekannter Nachweis)
- Personen die privat pflegebedürftige Personen versorgen oder an der Versorgung beteiligt sind. (unbekannter Nachweis)
- Personen, die mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person in demselben Haushalt leben. (Das positive Ergebnis des Mitbewohners und die Kontrolle des Übereinstimmens der Adresse)
Unter der Zuzahlung von 3€ können sich folgende Gruppen testen lassen:
- Personen, die an dem Tag, an dem die Testung erfolgt,
- eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden.
- zu einer Person Kontakt haben werden, welche das 60. Lebensjahr vollendet hat.
- zu einer Person Kontakt haben werden, welche aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko aufweist, schwer an COVID-19 zu erkranken.
- Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten haben.
Alle anderen haben kein Anrecht auf eine kostenlose Bürgertestung, auch keine symptomatischen Patienten. Wenn sie vermutlich oder ganz sicher Corona haben, müssen Sie zu Ihrem Hausarzt gehen, um einen PCR-Test zu machen.
Was muss ich mitbringen?
Bitte bringen Sie zum Termin bei uns im Testzentrum einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie Ihr Smartphone mit. Sollten Sie Anrecht auf einen kostenlosen Test nach §4a TestV haben, bringen Sie bitte den jeweiligen Nachweis im Original mit. Sollten Sie kein Smartphone haben, lassen Sie sich Ihren Termin von einem Dritten buchen. Beim Termin müssen Sie dann nur Ihren Namen und die gebuchte Uhrzeit angeben. Zur Registrierung und Anmeldung nutzen wir die Buchungsplattform app.buergerteststation.de.
Wie und wann bekomme ich das Ergebnis?
Das Ergebnis des Corona-Schnelltests liegt nach etwa 15 Minuten vor. Die Ergebnisse werden über eine digitale Schnittstelle übermittelt. Wir nutzen hier die Buchungsplattform app.buergerteststation.de, den Testnachweis erhalten Sie per E-Mail. Dieser gilt als offizieller Nachweis für mindestens 24 Stunden.
Was passiert nach einem positiven Ergebnis?
Nach einem positiven Antigen-Schnelltest muss unmittelbar ein PCR-Test erfolgen. Bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt sind Sie verpflichtet, sich zusammen mit Ihren nicht frisch geimpften Haushaltsangehörigen in häusliche Isolation zu begeben. Da es sich um eine meldepflichtige Krankheit handelt, wird außerdem das Gesundheitsamt informiert, welches mit Ihnen das weitere Vorgehen abstimmt, nachdem das Ergebnis des PCR Tests vorliegt.
Aufgrund des positiven Antigen-Schnelltests bekommen Sie keine Nachricht vom Gesundheitsamt und können Sich weder ein Genesenen-Zertifikat ausstellen lassen noch eine Krankengeld-Meldung beim Arbeitgeber einreichen. Sie müssen zwingend telefonisch einen PCR-Test-Termin bei unserem Kooperations-Partner oder Ihrem Hausarzt vereinbaren. Die Kontaktdaten für unseren Kooperationspartner können Sie bei uns erfragen.
Bei weitergehenden Fragen melden Sie sich bitte bei uns auf der Handynummer 0 15 22 / 7 82 36 20
Wie sicher ist das Ergebnis?
Die Genauigkeit und Sicherheit der Schnelltests wird mit den Sensitivität- und Spezifität-Raten angegeben. Die Sensitivität gibt an, wieviel Prozent der Infizierten durch den Schnelltest als infiziert erkannt werden – die Spezifität gibt an, zu wieviel Prozent eine gesunde Person durch den Schnelltest als gesund erkannt wird.
Die Sensitivität der von uns genutzten Schnelltests liegt bei 97,25 %, die Spezifität bei 99,99 %. Die Genauigkeit insgesamt liegt bei 98,73 %. Nachzulesen ist dies auch bei der Firma möLab, mö-screen Corona Antigen Test, Artikelnummer 0230005.
Der Test erkennt die Omikron Variante zuverlässig.